Zigaretten Tabakproduktrichtlinie Track&Trace

Tabakproduktrichtlinie 2: Das müssen Sie wissen, um für „Track & Trace“ gerüstet zu sein

Am 20. Mai 2019 tritt die Tabakproduktrichtlinie 2 (TPD 2) in Kraft. Dann will die EU, dass auch in Deutschland alle Warenströme von Zigaretten und Drehtabak rückverfolgbar sind – vom Tabakkonzern bis zum Convenience Shop-Betreiber. Was Sie jetzt wissen müssen.

Zigaretten und Tabak sind ein Muss für jedes Tankstellen-Sortiment und jeden Convenience Store. Trotz eines Steueranteils von 68 Prozent pro Schachtel (20er Premium-Marke) liefern die Produkte seit Jahren verlässliche Umsätze und Erträge. Sie könnten noch höher sein, wären hierzulande nicht 4,2 Milliarden geschmuggelte oder gefälschte Zigaretten (2017) konsumiert worden.
Diese „Schwarzmarkt-Ware“ will die EU mit der TPD 2 eindämmen: Vom 20. Mai 2019 an greift die Vorgabe, dass sämtliche legal gehandelten Zigaretten (einschließlich Drehtabak) in der gesamten Lieferkette rückverfolgbar sein müssen. „Track & Trace“ nennt sich dieses Tabakkontrollsystem: Jede Um- und jede Verkaufsverpackung erhält ein individuelles Erkennungs- und Sicherheitsmerkmal (z.B. Seriennummer, QR-Code etc.), mit dem der Waren-Weg jeder einzelnen Zigarettenschachtel innerhalb der gesamten EU lückenlos nachweisbar sein soll.

Gut zu wissen: Die über die MCS kooperierenden Großhändler versprechen ihren Convenience-Kunden, hierfür alles Notwendige zu erledigen. „Da ist beispielsweise die Auflage, dass jeder Tabakwarenverkäufer eine ID-Nummer, also eine spezielle Registrierung, benötigt. Das betrifft natürlich auch alle Kiosk- und Tankstellenbetreiber, die Tabak handeln“, erklärt Rainer Utz, Geschäftsführer des Lebensmittelgroßhändlers Utz. Jedoch: „Unsere Kunden müssen sich um nichts kümmern. Kundenorientierung heißt für uns auch, die Einzelhändler bei dieser Bürokratie zu entlasten“, betont Utz. Der MCS-Partner wird in den kommenden Monaten jeden einzelnen seiner Kunden kontaktieren, um die jeweilige ID für die Einzelhändler zu beantragen.

Bis dahin stellen alle Tabaklieferanten sicher, die technischen Voraussetzungen zur Rückverfolgbarkeit zu schaffen – obwohl noch immer nicht alle regulatorischen Hürden genommen sind (siehe Zeitplan).  Doch schon jetzt spricht Christoph Harten, Vertriebsleiter bei Bartels-Langness, von einer „Riesen-Herausforderung, die uns der Gesetzgeber als Tabakwarengroßhändler da auferlegt“. Dabei gehe es um viel mehr als nur um Datenbanken und teure Hardware. So müssen die Großhändler dafür einstehen, dass „die Mitarbeiter in der Logistik jede Warenbewegung im Wareneingang und Warenausgang artikelgenau erfassen. Dokumentiert sein muss selbst der LKW, mit dem die Ware zum Kunden gelangt“, beschreibt Harten.

Zigaretten Tabakproduktrichtlinie Track&Trace

TPD 2 – Der Zeitplan

  • 06.05.2018
    Inkraftsetzen der Durchführungsrechtsakte. Jeder EU-Mitgliedsstaat muss Regelungen schaffen, mit welchen Codes beispielsweise Hersteller und Händler die Rückverfolgbarkeit sicherstellen möchten.
     
  • 04.07.2018
    Bundesregierung beschließt Referentenentwurf.
     
  • 27.09.2018
    1. Lesung im Bundestag, 2.+3. Lesungen sind Stand heute (15.11.2018) noch nicht terminiert.
     
  • 20.05.2019
    Rückverfolgung aller Zigaretten- und Drehtabak-Warenströme werden Pflicht.
     
  • 20.05.2024
    Rückverfolgung aller Zigarren-, Zigarillos- und Pfeifentabak-Warenströme werden Pflicht.