Umsetzungslösung für Shopbetreiber zur Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Tabakerhitzer ab 1. Juli 2026
Die wachstums- und ertragsstarken Sortimente rund um E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer stehen ab 2026 vor neuen Anforderungen. Mit der Einführung der Rücknahmepflicht ändert sich das Handling im Handel grundlegend. Was im Detail dahinter steckt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Neue Rücknahmepflichten für E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer ab 2026
Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) gelten ab 2026 erweiterte Rücknahmepflichten für den Handel. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.
Was ändert sich?
- Ab 1. Juli 2026 gilt eine allgemeine Rücknahmepflicht für alle E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzer.
- Erfasst sind Einweg-E-Zigaretten, wiederaufladbare und nachfüllbare E-Zigaretten, Pods mit Akkuanschluss sowie elektronische Tabakerhitzer (Heat-not-Burn-Geräte).
- Die gesetzlichen Änderungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten, die für den Handel relevanten Pflichten gelten ab dem 1. Juli 2026.
Was bedeutet das für Händler?
- Kundinnen und Kunden müssen die genannten Geräte kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgeben können - unabhängig von der Verkaufsfläche.
- Die Rücknahmepflicht gilt auch für Geräte, die aktuell nicht im Sortiment geführt werden, sofern sie in den letzten sechs Monaten angeboten wurden.
- Die Rückgabe darf nicht an den Kauf eines neuen Geräts gekoppelt werden.
- Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Vertrieb über den Fernabsatz.
- Rücknahmestellen müssen spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eingerichtet worden sein.
- Händler, die nach dem 30. Juni 2026 keine E-Zigaretten oder elektronischen Tabakerhitzer mehr anbieten, sind nicht rücknahmepflichtig.
Um die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtskonform umzusetzen, empfiehlt es sich, frühzeitig ein geeignetes Rücknahmesystem einzurichten, das sowohl die Sammlung als auch die Logistik und Dokumentation der Entsorgung unterstützt.
So lässt sich die Rücknahmepflicht in der Praxis umsetzen
Für die Umsetzung der neuen Rücknahmepflicht bietet der Dienstleister Interzero ein speziell auf E-Zigaretten abgestimmtes Rücknahmesystem an. Ziel ist es, den organisatorischen Aufwand für Händler so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Direkter Kontakt:
Interzero Circular Solutions Germany GmbH
Stollwerckstraße 9a
DE-51149 Köln, Germany
Persönlicher Support: Direkte Erreichbarkeit des Interzero Auftragsmanagements (Mo–Fr per Telefon & E-Mail)
Tim Braurer, Ids.vertrieb@interzero.de, +49 1517 0354715
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
1. Erstausstattung des Standorts
Der teilnehmende Leistungsort erhält von dem Dienstleister Interzero eine schwer entflammbare Sammelbox (2,4 Liter) inklusive Versandbeutel mit Zip-Verschluss, Informationsblättern, Gefahrgutetikett sowie Karton für den späteren Rückversand. Damit steht von Beginn an eine sichere Sammelmöglichkeit für gebrauchte E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer zur Verfügung.
2. Sammlung der Geräte
Die zurückgegebenen E-Zigaretten werden direkt im Shop in der Sammelbox gesammelt. So können Kundinnen und Kunden ihre Altgeräte einfach und fachgerecht entsorgen.
3. Rückversand und Verwertung durch Interzero
Sobald die Sammelbox gefüllt ist, organisiert der Dienstleister Interzero den Rückversand und übernimmt die fachgerechte Verwertung der Altgeräte. Auch die erforderliche Logistik sowie das Recycling der enthaltenen Lithium-Batterien werden zentral abgewickelt. Dadurch entfällt für den Händler die eigenständige Organisation der Entsorgung.
4. Mengenstrom- und Entsorgungsnachweise
Im Anschluss erstellt Interzero die erforderlichen Mengenstrom- und Entsorgungsnachweise, die jährlich dokumentiert werden und Händlern als Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung dienen.
Erweiterte Informationspflichten
- Sammel- und Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte müssen mit folgendem Symbol einheitlich gekennzeichnet werden. Rücknahmepflichtige Händler müssen das Symbol im Eingangsbereich ihres Geschäfts farbig, gut sicht- und lesbar mindestens im Format DIN A4 im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzieren. Sie müssen zudem darüber informieren, wie die Rücknahme in ihrem Geschäft erfolgt.
- Rücknahmepflichtige Händler müssen ab dem Zeitpunkt des Anbietens der Geräte durch gut sicht- und lesbare Schrift- oder Bildtafeln, die im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platziert sind, über bestimmte Angaben wie z. B. die Entnahmepflicht der Endnutzer für Altbatterien informieren.
- Zusätzlich ist im Geschäft in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsort der Elektrogeräte darauf hinzuweisen, dass Elektroaltgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Hierfür ist das europäische WEEE-Symbol zu verwenden.
Für die praktische Umsetzung der neuen Rücknahmepflicht bietet der Dienstleister Interzero eine Komplettlösung aus Sammelbehälter, Rücknahmelogistik, Recycling und Dokumentation. Händler profitieren von einem klar strukturierten Prozess – von der Bereitstellung der Sammelbox über den Rückversand bis hin zur Erstellung der Mengenstrom- und Entsorgungsnachweise. So lässt sich die Rücknahmepflicht einfach und rechtskonform in den Shopalltag integrieren.
Die Informationspflichten müssen spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 umgesetzt werden.
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