Rücknahmepflichten für E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer: Das ist beim Verkauf von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern zukünftig zu beachten

Die wachstums- und ertragsstarken Sortimente erfahren mit der Rücknahmepflicht für den Handel eine Veränderung im Handling. Was im Detail dahinter steckt, haben wir für Sie hier zusammengefasst.

 

Neue Rücknahmepflichten für E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer ab 2026

Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) gelten ab 2026 erweiterte Rücknahmepflichten für den Handel. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.

 

Was ändert sich?

  • Ab 30. Juni 2026 gilt eine allgemeine Rücknahmepflicht für alle E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzer.
  • Erfasst sind Einweg-E-Zigaretten, wiederaufladbare und nachfüllbare E-Zigaretten, Pods mit Akkuanschluss sowie elektronische Tabakerhitzer (Heat-not-Burn-Geräte).
  • Die gesetzlichen Änderungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten, die für den Handel relevanten Pflichten gelten ab dem 30. Juni 2026.

 

Was bedeutet das für Händler?

  • Kundinnen und Kunden müssen die genannten Geräte kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgeben können - unabhängig von der Verkaufsfläche.
  • Die Rücknahmepflicht gilt auch für Geräte, die aktuell nicht im Sortiment geführt werden, sofern sie in den letzten sechs Monaten angeboten wurden.
  • Die Rückgabe darf nicht an den Kauf eines neuen Geräts gekoppelt werden.
  • Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Vertrieb über den Fernabsatz.
  • Rücknahmestellen müssen bis spätestens 30. Juni 2026 eingerichtet sein.
  • Händler, die nach dem 30. Juni 2026 keine E-Zigaretten oder elektronischen Tabakerhitzer mehr anbieten, sind nicht rücknahmepflichtig.

 

Erweiterte Informationspflichten

  • Sammel- und Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte müssen mit folgendem Symbol einheitlich gekennzeichnet werden. Rücknahmepflichtige Händler müssen das Symbol im Eingangsbereich ihres Geschäfts farbig, gut sicht- und lesbar mindestens im Format DIN A4 im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzieren. Sie müssen zudem darüber informieren, wie die Rücknahme in ihrem Geschäft erfolgt.
  • Rücknahmepflichtige Händler müssen ab dem Zeitpunkt des Anbietens der Geräte durch gut sicht- und lesbare Schrift- oder Bildtafeln, die im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platziert sind, über bestimmte Angaben wie z. B. die Entnahmepflicht der Endnutzer für Altbatterien informieren
  • Zusätzlich ist im Geschäft in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsort der Elektrogeräte darauf hinzuweisen, dass Elektroaltgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Hierfür ist das europäische WEEE-Symbol zu verwenden.

Die Informationspflichten müssen bis spätestens 30. Juni 2026 umgesetzt werden.

 

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