Änderung der Pfandpflicht: Was Convenience-Shops jetzt wissen müssen

Zum Jahreswechsel 2021/2022 verschärft der Gesetzgeber das Einwegpfand. Wir haben die wichtigsten FAQs für Sie zusammengefasst.

Um was geht es?

Die bereits 1991 eingeführte Verpackungsverordnung schrieb der Gesetzgeber 2019 zum Verpackungsgesetz um. „Über die Jahrzehnte hinweg gab es eine Reihe von Novellierungen und Anpassungen, auf die sich der Handel immer wieder neu einstellen musste“, blickt MCS-Category Manager Volker Diehl zurück. „Das jüngste Update sieht nun erneut eine Reihe von Änderungen vor. Für Convenience-Shops ist insbesondere die deutliche Ausweitung der Pfandpflicht auf Einwegverpackungen relevant“, so Diehl.

Was wird wann verändert?

Grundsätzlich ist von 2022 an ein Pfand (25 Cent) auf ALLE Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen Händler ALLE Getränkedosen mit einem Pfand (25 Cent) belegen. Damit beendet die Gesetzesnovelle die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen.

Bislang waren zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, kostet sie Pfand.

Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Gebinden fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffverpackungen gilt dies von 2024 an.

Konkret: Welche Produkte sind betroffen?

Von 2022 an pfandpflichtig (bisher pfandfrei) sind:

  • Sekt, Sektmischgetränke (letztere, auch wenn sie einen Sektanteil von mindestens 50 Prozent aufweisen) sowie schäumende Getränke aus alkoholfreiem oder alkoholreduziertem Wein
  • Wein und Weinmischgetränke (letztere, auch wenn sie einen Weinanteil von mindestens 50 Prozent aufweisen) und solche aus alkoholfreiem oder alkoholreduzierten Wein
  • weinähnliche Getränke und Mischgetränke, auch in weiterverarbeiteter Form (letztere, auch wenn sie einen Anteil an weinähnlichen Erzeugnissen von mindestens 50 Prozent aufweisen)
  • Alkoholerzeugnisse, die nach § 1 Absatz 1 des Alkoholsteuergesetzes der Alkoholsteuer unterliegen
  • sonstige alkoholhaltige Mischgetränke (auch wenn sie einen Alkoholgehalt von mindestens 15 Prozent haben)
  • Fruchtsäfte, Fruchtsaftschorlen, Smoothies und Gemüsesäfte
  • Fruchtnektare ohne Kohlensäure und Gemüsenektare ohne Kohlensäure

Warum ändert der Gesetzgeber die Pfandpflicht?

Bundesumweltministerin Svenja Schulze begründet es so: „Alte Getränkeflaschen aus Einwegplastik sind nicht bloß Abfall, sondern wertvoller Rohstoff für neue Flaschen. Wenn man sie sortenrein sammelt, wird das Recycling einfacher. Und mit einem Pfand wird auch das Sammeln leichter. Deshalb heißt es künftig bei allen Getränkedosen und Flaschen aus Plastik: Pfand zurück.“ Tatsächlich benötigt die Getränkeindustrie verstärkt leere PET-Gebinde, da immer mehr Anbieter neue Flaschen aus Rezyklat herstellen. Künftig gibt die Politik eine bestimmte Quote an Altplastik-Einsatz sogar vor.

Kann die ausnahmslose Pfandpflicht schon früher greifen?

Ja. Aufgrund der vom Gesetzgeber gewählten Stichtagslösung (1. Januar 2022) ist es erforderlich, das Pfandsystem vorzeitig für die Einbeziehung der dann pfandpflichtig werdenden Verpackungen zu öffnen. „Nur so kann es gelingen, den Handel frühzeitig mit als pfandpflichtig gekennzeichneten Einweg-Verpackungen zu versorgen“, erklärt Christoph Harten, Vertriebsleiter bei Bartels-Langness. „Deshalb bringen Lebensmittelgroßhändler bereits jetzt als eigentlich erst von 2022 an pfandpflichtig (DPG-Symbol) gekennzeichnete Saft-PET-Flaschen in die Convenience-Kanäle. Wichtig: Dieses Pfand müssen Sie  erheben – sonst drohen Ihnen finanzielle Einbußen! Eine Rücknahme ist ebenso verpflichtend, wenn Kunden diese Gebinde vor dem Jahreswechsel zurückbringen“, so Harten.

Was passiert, wenn Händler Anfang 2022 noch Restbestände an Gebinden ohne Pfandsymbol besitzen?

Convenience-Stores wie beispielsweise Tankstellen und Kioske, die ja nicht Hersteller dieser Getränke sind, erhalten eine Übergangsfrist. Sie dürfen bis zum 30. Juni 2022 diese Getränkeverpackungen noch abverkaufen, ohne hierfür ein Pfand zu verlangen.

Macht die erweiterte Pfandpflicht Einweg nun umweltfreundlicher?

 

Fakt ist: Es gibt nicht „die“ umweltfreundliche Verpackungsart. Glas-Mehrweg ist ökologischer Unsinn, wenn die Kästen Hunderte von Kilometern mit deutlich höherem Gewicht als es bei Kunststoff der Fall ist, transportiert werden müssen. Zugleich schätzen viele Kunden den Convenience-Grad von PET: bequem, leicht, unkaputtbar – ideal für Auto oder Rucksack.

Fakt ist auch: Wir verfügen mit dem deutschen DPG-System über einen komplett geschlossenen Wertstoffkreislauf. Fast 99 Prozent der pfandpflichtigen PET-Flaschen kommen zurück – und landen eben nicht in den Ozeanen. Hinzu kommt: Aluminium, Rohstoff vieler Getränkedosen, ist nahezu unbegrenzt wiederverwertbar!

 

Copyright: Axel Stefan Sonntag und MCS

 

Hier können Sie sich alle Informationen zusammengefasst in einem Flyer herunterladen: