Einwegpfand auf Milch und Milchmixgetränke vom 1. Januar 2024 an

Für den gesamten Handel tritt von 2024 an die vorerst letzte Stufe der Einweg-Pfandpflicht in Kraft: Nun trifft es in Plastikflaschen verpackte Milchgetränke. Was Sie als Shopbetreiber jetzt wissen müssen.  

 

Was ändert sich zum 1. Januar 2024?

  • Zum Jahresstart erhalten Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse (zum Beispiel Trinkjoghurt, Kefir, Ayran), die die Hersteller in Einwegkunststoffflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter anbieten, das bekannte Einwegpfand-Logo der Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG).
  • Gemäß Verpackungsgesetz sind diese Getränke dann pfandpflichtig und in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.
  • Es fallen 25 Cent Einwegpfand an.
© DPG
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Welche Molkereiprodukt-Verpackungen trifft es genau?

  • Pfandpflichtig sind nur Einwegflaschen aus Plastik, die trinkbare Milcherzeugnisse enthalten (also keine Kochsahne etc.).
  • Kunststoffbecher mit Alu-Deckel trifft es nicht.
  • Ebenso nicht pfandpflichtig sind Schlauchbeutel oder Folien-Standbodenbeutel.

 

Gibt es Übergangsfristen?

Nein! Der Gesetzgeber will, dass Hersteller und Händler pünktlich zum 1. Januar 2024 das Einwegpfand auf Milchprodukte flächendeckend umsetzen (Stichtagsregelung). Das bedeutet: Befindet sich in Ihrem Tankstellensortiment in den ersten Januar-Tagen oder -Wochen noch „alte“ Ware (ohne DPG-Logo), dürfen Sie diese rein rechtlich gesehen nicht mehr (ab-)verkaufen.

 

Was muss ich bei der Disposition beachten?

  • „Aufgrund der beschriebenen Stichtagsregelung gilt es, Ihre Warenbestände möglichst punktgenau zum Jahresende auf Null zu führen – und gegebenenfalls in den letzten Dezember-Tagen vorsichtiger zu disponieren“, empfiehlt Fabian Brüderle, Category Manager im MCS-Einkauf. „Altbestände ohne DPG-Logo dürfen Sie nach dem Jahreswechsel offiziell nicht mehr verkaufen. Vermeiden Sie also etwaige Abschriften.“
  • „Die Hersteller haben die Bestandsmengen, gerade bei Produkten mit kurzer Restlaufzeit, sehr im Blick“, schildert Björn Börgermann, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes, die aktuelle Situation. „Ziel ist natürlich, dass wir möglichst präzise die Restmengen ohne und die neuen Mengen mit DPG-Logo zum Jahreswechsel umsetzen. Klar ist: Unsere Läger müssen zum Jahresende leer sein.“
  • Sollten Sie bereits vor dem 1. Januar DPG-gekennzeichnete Milchflaschen erhalten, darf der Verkauf (mit Pfand) an den Endverbraucher tatsächlich erst mit dem Jahreswechsel erfolgen, so die Auskunft der DPG.

 

Was ändert sich noch?

Damit die Warenwirtschaft zwischen „alter“ und „neuer“ Ware klar unterscheiden kann, erhalten alle neu pfandpflichtigen Molkereiprodukte neue GTIN (EAN)-Codes. Somit ändern sich für Disposition und Warenpflege die Artikel(stamm-)daten.

 

Wie hart werden die Behörden zum Jahreswechsel kontrollieren?

  • Die DPG weiß um die Problematik der Stichtagsregelung und wies frühzeitig viele Behörden darauf hin. Mit Erfolg: „Uns wurde ein ,Vollzug mit Augenmaß‘ für den Jahresstart 2024 kommuniziert. Das bedeutet, dass der Abverkauf von ungekennzeichneten Restbeständen wohl noch für einen angemessenen Übergangszeitraum geduldet werden wird. Damit wäre auch den Vorgaben des europäischen Kartellrechts entsprochen, wobei aber die Definition dieses Zeitraumes allein der Beurteilung der jeweils zuständigen Vollzugsbehörde obliegt“, erklärt Susanne Kürschner, Geschäftsführerin der DPG.
  • Trotzdem: Problematisch könnte sein, dass Umwelt- oder Verbraucherschutzorganisation Händler öffentlich brandmarken, wenn sie die Pfandregelung nicht pünktlich umsetzen.

 

Wie organisiere ich als Convenience-Shop die Flaschenrücknahme?

  • Bis zum 31.12.2023 verkaufte Ware (ohne DPG-Logo) sind von den Verbrauchern – wie bisher – über die Gelbe Tonne/Sack zu entsorgen.
  • Von 2024 an gilt: Zur Gutschrift Ihres Pfandes nutzen Sie wie bislang die DPG-Sammelsysteme (Säcke) Ihres regionalen Lebensmittelgroßhändlers. Hier kommen ebenfalls die Milch(mixgetränk-)Flaschen hinein.
  • Falls Sie Rückgabeautomaten installiert haben, läuft das Prozedere über diese. Prüfen Sie, ob Sie verstärkt Hygienestandards einhalten müssen – vor allem im Sommer.
© yfood
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Macht der Gesetzgeber weitere Auflagen?

Der Milchindustrieverband informiert, dass vom 3. Juli 2024 an die Verschlüsse von Getränkebehältern, wie Kunststoffflasche oder Getränkekarton, dauerhaft mit der Verpackung verbunden bleiben müssen. Bei Softgetränken ist dies teilweise bereits jetzt der Fall. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass Plastikdeckel in der Umwelt landen.

 

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